Unternehmerische Haftungsrisiken

Unternehmerische Haftungsrisiken

Als Unternehmer stehst du immer mit einem Bein im Knast. Das ist ein beliebtes Sprichtwort. Ganz so dramatisch würde ich es nicht sehen. Aber es gibt bestimmte Unternehmerische Haftungsrisiken auf die du als Unternehmer:in achten solltest. Risiken bestehen, egal ob du Einzelunternehmer bist, eine GmbH besitzt oder sogar eine Holdingstruktur. Viele dieser Risiken entstehen völlig unbemerkt im Tagesgeschäft. Als geschäftsführender Gesellschafter übersiehst du vielleicht die Insolvenzantragspflicht um drei Tage – und plötzlich droht persönliche Haftung. Eine fehlerhafte Geschäftsentscheidung – und es wird teuer. Die Rechtsformwahl wird unterschätzt – und das gesamte Privatvermögen steht auf dem Spiel.

In diesem Artikel zeigen ich welche unternehmerische Haftungsrisiken nach meiner Erfahrung am häufigsten auftreten.

Wer haftet? Die Unterschiede nach Rechtsform

Schauen wir auf die unternehmerischen Haftungsrisiken, ist die Wahl der Rechtsform die erste und vielleicht wichtigste Entscheidung in deiner Asset-Protection-Strategie. Sie bestimmt schon bei der Gründung, ob du in der Krise persönlich haftest oder nicht.

Einzelunternehmer haften voll

Als Einzelunternehmer haftest du immer mit deinem gesamten Privatvermögen – geschäftliche wie private Schulden sind vollständig vermischt. Eine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen gibt es nicht. Verliert dein Unternehmen einen Haftungsprozess oder wird insolvent, können deine Gläubiger vollständig zugreifen.

Personengesellschaften wie die GbR oder OHG bieten keine bessere Lösung.

Nach meiner Erfahrung bringen folgende Punkte ein hohes Risiko mit sich:

  1. Du hast bereits aufgrund der Tätigkeit ein hohes Haftungsrisiko, zum Beispiel die Gefahr einer Falschberatung oder die Arbeit mit hohen Kundenbudgets wie im SEA-Bereich.
  2. Du hast hohe Kostenblöcke (etwa Personal- oder Materialkosten), die im Vorfeld anfallen.

Wenn einer dieser Punkte erfüllt ist, solltest du über eine Haftungsbeschränkung in Form einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft nachdenken, wie etwa der GmbH.

GmbH: Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen

Bei einer GmbH sieht es anders aus. Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt (Trennungsprinzip). Dein Privatvermögen als Gesellschafter bleibt normalerweise geschützt. Das ist ein fundamentaler Unterschied.

Ausnahmen gibt es bei einer Durchgriffshaftung. In diesem Fall wirkt sich die Haftung der GmbH auch auf die Gesellschafter aus, also zum Beispiel auf dich direkt oder deine Holding. Das kann etwa der Fall sein, wenn du dein Privatvermögen mit dem Gesellschaftsvermögen so vermischst, dass nicht mehr nachvollziehbar ist, was wohin gehört. Ein anderer Fall der Durchgriffshaftung betrifft Situationen, in denen du der GmbH Vermögen entziehst, ohne einen Gegenwert zu schaffen (existenzvernichtender Eingriff). Diese Situationen lassen sich aber mit der üblichen Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns bzw. einer ordentlichen Geschäftsfrau verhindern.

Haftung nach § 69 AO

Eine der gefährlichsten Haftungsfallen im deutschen Recht ist die steuerliche Organhaftung nach § 69 AO. Viele Geschäftsführer kennen sie nicht – bis es zu spät ist.

Worum geht es? Wenn deine GmbH Steuern nicht abführt – Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer – kannst du als Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Das gilt bereits bei grober Fahrlässigkeit, nicht nur bei Vorsatz.

Ein praktisches Beispiel: Du bist Geschäftsführer, stellst Mitarbeiter ein und vergisst, die Lohnsteuerdaten korrekt zu verarbeiten. Deine GmbH führt die Lohnsteuer nicht ab – dann sitzt du plötzlich in der persönlichen Steuerhaftung. Das Finanzamt greift dann direkt auf dein Privatvermögen zu.

Die Steuerhaftung ist unbegrenzt. Es gibt keinen Deckungsrahmen. Und es ist egal, ob der Geschäftsführer de jure oder de facto tätig ist.

Insolvenzverschleppung

Leider wird auch die Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO oft übersehen oder falsch eingeschätzt. Hier droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

 Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen. …

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer … einen Eröffnungsantrag

1. nicht oder nicht rechtzeitig stellt oder

2. nicht richtig stellt.

Sobald deine GmbH zahlungsunfähig ist, muss der Geschäftsführer innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Bei Überschuldung sind es sechs Wochen.

Ein Problem, das ich häufig in der Praxis sehe, ist: Niemand will seine GmbH so schnell aufgeben. Viele Geschäftsführer warten ab, hoffen auf bessere Zeiten oder versuchen eine Sanierung. Das ist verständlich, aber illegal, sobald die Voraussetzungen für eine Insolvenz vorliegen. Wenn du hier auch nur ein paar Tage zu spät bist, kann das strafrechtlich verfolgt werden.

Dabei ist nicht nur der formale Geschäftsführer betroffen. Wer faktisch die Geschäfte führt, kann ebenfalls haften. Diese Gefahr betrifft dich also auch als Gesellschafter. Das Strafrecht schaut auf die tatsächlichen Verhältnisse, nicht auf die formale Position.

Nach der Insolvenzanmeldung kann der Geschäftsführer persönlich für alle Zahlungen haften, die die GmbH nach Eintritt der Insolvenzreife tätigt („masseverkürzende Zahlungen“ nach § 15b InsO). Du solltest in diesem Stadium jede Zahlung genau prüfen. Wenn du trotz Insolvenzreife zum Beispiel Lieferanten weiter bezahlst, kannst du persönlich dafür haften.

Compliance

Die Haftungslandschaft wird immer breiter. Nicht mehr nur klassische Verträge und Steuern sind relevant. Neue Risiken entstehen durch:

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und ESG-Anforderungen

Das Lieferkettengesetz (LkSG) und die kommende EU-Richtlinie CSDDD bringen erhebliche neue Haftungsrisiken. Unternehmen müssen jetzt

  • Menschenrechte in der Lieferkette überwachen
  • Umweltrisiken identifizieren und mindern
  • Sorgfaltspflichten dokumentieren und nachweisen

Produkthaftung wird strenger

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie erweitert die Haftung – insbesondere für Cybersicherheit. Produkte müssen jetzt über ihren gesamten Lebenszyklus sicher sein.

ESG und Nachhaltigkeit

Umwelt-, Sozial- und Governance-Verstöße werden zunehmend haftungsrelevant. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt ab 2025 neue Berichtspflichten ein.

Datenschutz, KI und Cybersicherheit

Haftung droht auch im Bereich Datenschutz, KI und Cybersicherheit. Die DSGVO, der AI Act und verschiedene Normen zur Cybersicherheit (NIS2 oder DORA) sehen umfangreiche Haftungskonstellationen vor.

Fazit

Es gibt eine Reihe von Haftungsrisiken, die dich als Gesellschafter oder Geschäftsführer treffen können. Diese entstehen meist aus realen Gefahren wie einer finanziellen Schieflage deines Unternehmens. Du wirst nicht alle Risiken ausschließen können. Aber mit einer geschickten Asset-Protection-Strategie kannst du die Risiken steuern und minimieren.

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